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LG Hamburg, 06.04.2006 - 308 O 220/06 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94
Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung
Auszug aus LG Hamburg, 06.04.2006 - 308 O 220/06
a) Im Rahmen des Unterlassungsanspruchs haftet in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB jeder als Störer, wer - ohne selbst Verletzer sein zu müssen - in irgendeiner Weise willentlich und kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, sofern ihm die Verhinderung der Rechtsverletzung möglich und zumutbar gewesen ist (vgl. BGH, GRUR 1997, 313/315 - Architektenwettbewerb). - BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81
Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen …
Auszug aus LG Hamburg, 06.04.2006 - 308 O 220/06
So hat sich auch die Verpflichtung, geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche die Rechtsverletzungen soweit wie möglich verhindert werden, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen zu halten (BGH, GRUR 1984, 54/55 - Kopierläden).